„Herkunftslandprinzip“

Lohndumping ist logische Folge des Herkunftslandprinzips

"Der ÖGB bekennt sich zur Dienstleistungsrichtlinie. Allerdings in völlig überarbeiteter Form unter Ausschluss des Herkunftslandprinzips", reagiert Dr. Richard Leutner, Leitender Sekretär des ÖGB, auf die Aussagen von Wirtschaftsminister Bartenstein zum Herkunftslandsprinzip. "Wenn Bartenstein sich ein Herkunftslandprinzip wünscht, das Lohndumping vermeidet, so handelt er nach dem Prinzip 'wasch mich aber mach mich nicht nass'", kritisiert Leutner. "Es macht keinen Sinn dass sich die europäischen Länder mit Lohndumping und mit Steuerdumping gegenseitig bekämpfen."

"Das Herkunftslandprinzip bedeutet, dass sich Dienstleistungsanbieter jeweils den Ort mit den niedrigsten Standards wählen und dann zu diesen günstigen Herkunftslandbedingungen über die Grenze arbeiten können. Daraus resultiert ein Wettbewerb der unterschiedlichen Rechtssysteme, der zu einem Senkungswettlauf hinsichtlich der verschiedenen Standards von ArbeitnehmerInnenschutz, Berufsausbildungs- und Ausbildungsvorschriften bis zum KonsumentInnenschutz zwischen den Mitgliedstaaten führt", erläutert der Leitende Sekretär.

"Auch wir bekennen uns zur Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes in Europa. Uns geht es aber darum, einen ruinösen Wettbewerb hinsichtlich der sozialen Standards zu vermeiden. Dazu muss der Entwurf zur Dienstleistungsrichtlinie überarbeitet und das Herkunftslandprinzip eliminiert werden", so Leutner.